Auf Initiative von Michael Frankenstein wurde 2009 die Stiftung PhosZoe - Licht und Leben in Eisenberg/Thüringen (damals noch mit dem Namen Stiftung Wendepunkt-Alternative) gegründet worden. Als Stifter fungierten die beiden sozialen Vereine WENDEPUNKT e.V. und Alternative e.V., die ebenfalls von Michael Frankenstein 1998 bzw. 2002 ins Leben gerufen wurden. Ziel der Stifter war es, die soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aber auch die ambulante Suchtkrankenhilfe – einschließlich ihrer Prävention – abzusichern und zu fördern. Seitdem fördern und unterstützten wir primär die Arbeit mit benachteiligten und gefährdeten Kindern und Jugendlichen in Deutschland und International. Um ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von ihren Stiftern zu betonen, erhielt die Stiftung 2015 ihren heutigen Namen.
Unsere Stiftung PhosZoe – Licht und Leben will über Projekte Einrichtungen für Kinder und Jugendliche eine neue Perspektive geben. Erfahrungen von Gewalt, Sucht und psychischen Problemen will sie dadurch tragfähige Beziehungen und positive Erlebnisse entgegenstellen. Deshalb fördern wir Projekte, bei denen Kinder und Jugendliche gestärkt werden und die Kraft finden, ihr Leben trotz traumatischer Erfahrungen selbst positiv zu gestalten. Wir wollen jungen Menschen mit unserer Arbeit eine zweite Chance geben und fit machen für die Zukunft.
2018 erhielt Michael Frankenstein für sein soziales Engagement das Bundesverdienstkreuz. Es wurde am 17.01.2018 in Berlin vom Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier unterzeichnet und ihm am 07.05.2018 in Erfurt von Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow überreicht.
Unsere Vision ist, dass die Kinder und Jugendlichen in der Welt, unabhängig Ihrer Herkunft und Geschlecht, eine gleiche Chance erhalten, Ihre Zukunft zu gestalten. Niemand von uns konnte sich aussuchen, zu welcher Zeit, in welchem Land oder in welcher Familie er geboren wurde. Deshalb haben alle Kinder und Jugendlichen das gleiche Recht. Es kann nicht sein, dass sie für das leiden müssen, was sie nicht zu verantworten haben.
Mit der Gründung unserer Stiftung PhoZoe – Licht und Leben im Jahr 2009 haben wir uns der Aufgabe verpflichtet, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern, ihr Leid zu mildern und ihnen eine Zukunft zu geben. Wir fördern mit unseren Möglichkeiten verschiedene Projekte der Kinder- und Jugendhilfe z.B. im Bereich Integration und Inklusion, der Bildung und der Familie. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen und Trägern stellen wir sicher, dass die Grundbedürfnisse der Menschen und ihr Recht auf eine lebenswerte Perspektive nicht aus dem Blick geraten, die Projektstrukturen transparent bleiben und unsere Hilfsmittel den Kindern und Jugendlichen optimal zugutekommen.
Lassen Sie uns denen helfen, die eine Chance verdient haben!
Wenn es ums Soziale geht, ist der PARITÄTISCHE der große Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und die richtige Adresse im Freistaat. Unter seinem Dach befinden sich über 343 Mitgliedsorganisationen – von großen Behinderteneinrichtungen und Pflegeheimen über Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentren, Frauenhäuser, Familienzentren, Tafeln, Schuldnerberatungsstellen bis hin zu Interessengemeinschaften und Selbsthilfeinitiativen. Diese sind unter anderem in der Kinder-, Jugend-, Alten- und Familienhilfe, in der Schulbildung und schulbezogenen Jugendhilfe, in der ambulanten und stationären Pflege, in der sozialen und psychosozialen Versorgung, in der Behindertenhilfe, der interkulturellen Arbeit und Migrationssozialarbeit, der AIDS-Hilfe, der Drogen- und Suchthilfe, in der Gesundheitsförderung und -versorgung und in der Nachbarschaftsarbeit tätig.
Der Verband ist eine Gemeinschaftsinitiative deutscher Stiftungen und Stifter mit dem Auftrag, deren Anliegen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Er setzt sich für die Stärkung nachhaltigen privaten Engagements in und durch Stiftungen ein.
1. Bildung und Erziehung
Die Förderung von Projekten im Rahmen der Bildung und Erziehung.
2. Die öffentliche Gesundheitspflege
Die Förderung von Projekten der ambulanten Suchtkrankenhilfe einschließlich ihrer Prävention.
3. Die Wohlfahrtspflege
Die Förderung von Projekten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
4. Wissenschaft und Forschung
Die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen und von Fachtagungen in den genannten sozialen Arbeitsfeldern, um die Verknüpfung von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit der praktischen sozialen Arbeit zu unterstützen.
Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.
Antragstellung auf Fördermittel
Anträge zu den Förderbereichen der Satzung können formlos von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.Aus dem Antrag muss die Bedürftigkeit, Notwendigkeit und Nachhaltigkeit der Förderung ersichtlich sein.
Unterlagen per E-Mail jetzt einreichen
Im Fall einer Förderung ist (wenn in der Bewilligung nichts anderes festgelegt wurde) spätestens 3 Monate nach Beendigung des Förderzeitraums ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Finanzbericht dem Stiftungsvorstand vorzulegen!
Was Sie wissen sollten.
Um einen erfolgversprechenden Antrag zu stellen, muss das Ziel des beantragten Projektes mit den Zielen und dem Zweck der Stiftung übereinstimmen. Deshalb ist es als Antragsteller wichtig, sich einmal mit der Satzung der Stiftung zu befassen. Inhaltlich sollte das Projekt auch zu den aktuellen Förderschwerpunkten passen und eine langfristige Wirkung erzielen. D.h., die Stiftung hat kein Interesse daran irgendwelche finanziellen „Löcher“ zu stopfen, sondern zielt auf eine Nachhaltigkeit ab. Deshalb unterziehen wir die Förderanträge sowohl einer formalen als auch einer inhaltlichen Prüfung. Hält Ihr Projekt dieser Zwischenprüfung stand, meldet sich bei Ihnen ein Ansprechpartner der Stiftung um weitere Schritte abzuklären und eventuell fehlende Unterlagen (z.B. bei Anträgen unter 3.000 € die letzte BWA bei Anträgen über 3.000 € die letzte Bilanz) anzufordern. Über das endgültige Ergebnis ergeht ein schriftlicher Bescheid an Sie.
Wir müssen Ihren Antrag ablehnen, wenn:
Folgende Projekte decken sich nicht mit unseren Förderzielen:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Für Fragen zu einer möglichen Förderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.